Rechtsanwalt Daniel Stebahne
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Erwerbsschaden

Unter einem Erwerbsschaden ist die Vermögenseinbuße zu verstehen, die dadurch entstanden ist, dass ein Verlust oder die Minderung der Erwerbstätigkeit eingetreten ist.

So ist auch der Verdienstausfall eine Vermögenseinbuße und vom Schädiger zu ersetzen.

Waren Sie also durch den Behandlungsfehler arbeitsunfähig und haben Sie deswegen insgesamt weniger verdient, so muss der Arzt Ihnen diese Einbußen grundsätzlich ersetzen.

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