Rechtsanwalt Daniel Stebahne
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Vermehrte Bedürfnisse

Der Arzt ist grundsätzlich verpflichtet diejenigen Mehraufwendungen zu ersetzen, die dadurch bedingt sind, dass aufgrund des Behandlungs- und/oder Aufklärungsfehlers ein körperlicher Dauerschaden entstanden ist. Ersatzfähig sind dabei diejenigen Mehraufwendungen, die bestimmt und geeignet sind, dem Patienten ein Leben zu ermöglichen, das dem früher geführten Leben gleicht.

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