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Daniel Stebahne

Vertrauen Sie den langjährigen Kenntnissen unserer Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Arzthaftungs- und Personenschadensrechts und fragen Sie unverbindlich nach einem Erstberatungsgespräch.

Rechtsanwalt Daniel Stebahne

Arzthaftungsrecht | Personenschadensrecht | Verkehrsrecht | Versicherungsrecht | Lehrbeauftragter der FOM

Daniel Stebahne hat sich bereits frühzeitig auf den Bereich Arzthaftungs- und Personenschadensrecht spezialisiert. Während der praktischen Ausbildung war Rechtsanwalt Stebahne bei der Arzthaftungskammer des Landgerichts Köln tätig. Seine Erfahrung hat Rechtsanwalt Stebahne in verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien mit dem Schwerpunkt Arzthaftung und Personenschaden angewendet und weiter ausgebaut.

Rechtsanwalt Stebahne war längere Zeit selbstständig tätig und hat nunmehr mit dem Zusammenschluss der Kanzleien seine Kompetenzen ausgebaut.

Rechtsanwalt Stebahne ist seit 2020 Lehrbeauftragter der FOM.

Porträt von Rechtsanwalt Daniel Stebahne
Schwerpunkte
  • Personenschadensrecht
  • Arzthaftungsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
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